GROSSBRAND EINES BAUERNHOFES IN ST.MICHAEL

Bereits zum 2. Mail in diesem Jahr wurde für den Bezirk Lungau Alarmstufe 4 aufgrund eines Großbrandes ausgelöst.

Am St. Michaeler Berg stand ein Bauernhof in Vollbrand. Augrund der exponierten Lage gestaltete sich die Anfahrt auf der nur einspurigen Straße und die Löschwasserversorgung als äußerst schwierig. Eingesetzt waren unter anderem 7 Tanklöschfahrzeuge im Pendelverkehr, parallel dazu wurde eine Relaisleitung mit einer Länge von 2,5 km aufgebaut.

Die Freiwillige Feuerwehr Tamsweg war mit TLF und Drehleiter im Einsatz.

 

Pressemitteilung der Gendarmerie

Wohnhausbrand in St. Michael im Lungau

Am 19.05.2005, um 12.00 Uhr geriet ein Bergbauernhaus in St. Michael/Lg. aus bisher ungeklärter Ursache in Brand.
Der Brand wurde von den umliegenden Feuerwehren, welche mit 143 Mann, 25 Fahrzeugen und entsprechenden Geräten zum Brandobjekt ausrückten, gelöscht.
Durch das Feuer wurde das Wohnhaus zur Gänze zerstört. Ein Übergreifen der Flammen auf das in der Nähe stehenden Wirtschaftsgebäude konnte verhindert werden.
Die Höhe des Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.
Die 44-jährige Landwirtin wurde nach notärztl. Versorgung mit Verletzungen unbestimmten Grades von der Rettung in das Krankenhaus Tamsweg gebracht.
Zur Brandursachenermittlung wurden Beamte der Kriminalabteilung Salzburg, ein gerichtlich beeideter Sachverständiger sowie ein Brandspürhund angefordert.

Nachtragsbericht zu Wohnhausbrand in St. Michael i.Lg. - Klärung der Brandursache (LGK/KA)

Bei den am 20.05.2005 von Beamten der KA Salzburg, der Bezirksbrandermittlung des BGK Tamsweg, des GP St. Michael/Lg. sowie eines gerichtlich beeideten Sachverständigen durchgeführten Brandursachenermittlungen konnte der Brandausbruchsbereich eindeutig auf das im 1. Obergeschoss befindliche Schlafzimmer der Eigentümerin des Objektes eingegrenzt werden.
Die im Brandentstehungsbereich durchgeführten Detailuntersuchungen haben ergeben, dass der Brand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch eine subjektive Handlung (fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung) herbeigeführt wurde. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen in alle Richtungen eingeleitet. Technische Zündquellen wurden vom Sachverständigen im Zuge der Untersuchungen ausgeschlossen. Durch den Brand wurde das Wohnhaus total zerstört.
Die Höhe des durch den Brand entstandenen Schadens wird in den nächsten Tagen durch Sachverständige der Versicherung ermittelt.

 

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